Altersvorsorge

Riester-Rente und private Altersvorsorge im Vergleich

Riester oder private Altersvorsorge: Vergleich vor 2027

Wer heute für das Alter vorsorgt, stößt auf eine ungewöhnliche Lage: Die Riester-Rente wird für Neuverträge nach 2026 nicht mehr angeboten, ein neues gefördertes Modell steht ab 2027 bereit, und daneben gibt es die private Rentenversicherung ohne staatliche Zulage. Dieser Vergleich zeigt, wie sich die drei Wege unterscheiden und worauf Sie vor einer Entscheidung achten sollten. Stand der Angaben ist der 16. Oktober 2026.

MerkmalRiester-Rente (bis Ende 2026)Altersvorsorgedepot und Co. (ab 2027)Private Rentenversicherung
Staatliche FörderungGrundzulage bis 175 Euro, Kinderzulage 185 oder 300 Euro, Sonderausgabenabzug bis 2.100 EuroGrundzulage bis 540 Euro, Kinderzulage bis 300 Euro je Kind, Sonderausgabenabzug bis 1.800 Euro plus Zulagenanspruchkeine staatliche Zulage, Beiträge nicht absetzbar
GarantieBeitragsgarantieDepot ohne Garantie, Garantieprodukt mit 80 oder 100 Prozent, Standarddepot mit Effektivkosten bis 1,0 Prozentabhängig vom Tarif
Besteuerung der Auszahlungnachgelagert, voll steuerpflichtigLeistungen werden in der Auszahlphase besteuertRente: Ertragsanteil. Kapital: unter Bedingungen hälftiger Unterschiedsbetrag
Wer wird gefördertin der Regel Pflichtversicherte, Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht meist nichtKreis erweitert, auch Selbstständige mit Gewerbe oder selbstständiger Arbeitkeine Zulageberechtigung nötig

Riester-Rente: Förderung und Grenzen heute

Die Riester-Rente verbindet Zulagen und einen Steuervorteil. Für die volle Zulage müssen Sie einschließlich Zulagen 4 Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens einzahlen, höchstens 2.100 Euro im Jahr, mindestens 60 Euro Sockelbetrag. Die Grundzulage beträgt 175 Euro, die Kinderzulage 185 Euro für vor 2008 geborene und 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder. Berufseinsteiger unter 25 erhalten einmalig 200 Euro. Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Sonderausgabenabzug günstiger ist als die Zulage.

Die Rente wird nachgelagert besteuert und ist voll steuerpflichtig. Bis zu 30 Prozent des Kapitals können zu Rentenbeginn auf einmal ausgezahlt werden. Wer kündigt, muss Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Das ist der wichtigste Nachteil, wenn sich die Lebenslage ändert. Die Beitragsfreistellung lässt den Vertrag dagegen ruhen, ohne dass die Förderung verloren geht.

Was sich 2027 ändert

Das Altersvorsorgereformgesetz hat am 27. März 2026 den Bundestag passiert, am 8. Mai 2026 stimmte der Bundesrat zu. Ab dem 1. Januar 2027 löst ein neues gefördertes Modell die Riester-Rente ab. Neue Riester-Verträge gibt es dann nicht mehr.

  • Altersvorsorgedepot: Sie wählen Wertpapiere, meist Fonds und ETFs, ohne Kapitalgarantie. Die Auszahlung endet frühestens ab dem 85. Lebensjahr.
  • Standarddepot: einfache Variante für alle, die nicht selbst auswählen wollen, mit auf 1,0 Prozent begrenzten Effektivkosten. Ein Standarddepot in öffentlicher Trägerschaft ist geplant, könnte aber erst nach dem 1. Januar 2027 verfügbar sein.
  • Garantieprodukt: Am Ende der Ansparphase stehen 80 oder 100 Prozent der eingezahlten Beiträge einschließlich Zulagen zur Verfügung.

Die neue Förderung ist beitragsproportional: 50 Cent je eigenem Euro bis 360 Euro und 25 Cent je Euro für weitere Beiträge bis 1.440 Euro, zusammen höchstens 540 Euro Grundzulage bei 1.800 Euro Eigenbeitrag. Die Kinderzulage beträgt 1 Euro je gespartem Euro bis 300 Euro, also höchstens 300 Euro je Kind. Die Rechtsverordnung mit Detailregeln und die Zertifizierung der Anbieter standen nach den ausgewerteten Quellen noch aus. Prüfen Sie Angebote deshalb erst, wenn sie zertifiziert sind.

Private Altersvorsorge ohne staatliche Zulage

Eine private Rentenversicherung bekommt keine Zulagen, die Beiträge sind nicht absetzbar. Dafür sind Sie nicht an die Förderregeln gebunden. Bei einer lebenslangen Rente wird nur der Ertragsanteil besteuert, der vom Alter bei Rentenbeginn abhängt. Bei einer Kapitalauszahlung ist nur die Hälfte des Unterschiedsbetrags aus Auszahlung und gezahlten Beiträgen steuerpflichtig, wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre lief und Sie älter als 62 sind. Sonst wird der volle Unterschiedsbetrag besteuert.

Welche Situation zu welchem Weg passt

Ihre SituationWorauf es ankommt
Sie haben bereits einen Riester-VertragBestandsschutz nutzen, nicht vorschnell kündigen: Bei Kündigung werden Zulagen zurückgefordert. Wechsel und Beitragsfreistellung vergleichen.
Sie sind selbstständigBisher meist keine Zulage, ab 2027 ist die Förderung für viele Selbstständige geöffnet.
Sie haben KinderDie Kinderzulage ist ein großer Teil der Förderung, in beiden Modellen.
Sie wollen unabhängig von Förderregeln bleibenPrivate Rentenversicherung, dafür ohne Zulagen und Steuerabzug.

Fünf Fragen vor dem Abschluss

  1. Wie hoch sind die Kosten? Abschluss-, Verwaltungs- und Fondskosten mindern die Rendite. Beim Standarddepot sind die Effektivkosten auf 1,0 Prozent begrenzt.
  2. Gibt es eine Garantie? Depots haben keine Kapitalgarantie, Garantieprodukte garantieren 80 oder 100 Prozent der Beiträge.
  3. Wie wird ausgezahlt? Lebenslange Rente oder Auszahlplan, bei Depots ohne Garantie frühestens bis zum 85. Lebensjahr.
  4. Was kostet ein Ausstieg? Bei Riester werden Zulagen zurückgefordert, beim Wechsel können Kosten anfallen.
  5. Wie wird besteuert? Nachgelagert bei geförderten Verträgen, Ertragsanteil oder hälftiger Unterschiedsbetrag bei der privaten Rentenversicherung.

Häufige Fragen zur Riester-Rente

Lohnt sich die Riester-Rente noch?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind die Höhe der Zulagen, die Kosten des Vertrags, die Laufzeit und Ihre Lebenssituation, zum Beispiel die Zahl der Kinder. Für neue Verträge ist die Frage zeitlich begrenzt, denn ab 2027 sind keine neuen Riester-Verträge mehr vorgesehen.
Kann ich 2026 noch einen Riester-Vertrag abschließen?
Nach den ausgewerteten Quellen sind neue Riester-Verträge nur noch bis Ende 2026 möglich. Ab dem 1. Januar 2027 löst das neue geförderte Modell mit dem Altersvorsorgedepot die Riester-Rente ab.
Was passiert mit meinem bestehenden Riester-Vertrag?
Er läuft weiter und genießt Bestandsschutz. Ein Wechsel in die neue Förderung ist per Erklärung möglich, bisherige Förderung muss nicht zurückgezahlt werden. Es können gesetzlich begrenzte Wechsel-, Abschluss- oder Vertriebskosten anfallen. Wer zusätzlich einen neuen Vertrag abschließt, für den gelten die neuen Regeln automatisch auch für den bestehenden Vertrag.
Was passiert, wenn ich meinen Riester-Vertrag kündige?
Bei einer Kündigung müssen die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden, sodass oft weniger übrig bleibt als eingezahlt wurde. Eine Alternative ist die Beitragsfreistellung: Der Vertrag ruht, Kapital und Förderung bleiben bis zur Rente erhalten.
Wie wird die Riester-Rente besteuert?
Nachgelagert: Beiträge und Zulagen sind in der Ansparphase steuerfrei, die spätere Rente ist voll steuerpflichtig, auch bei Teilkapitalauszahlung. Bis zu 30 Prozent des Kapitals können zu Rentenbeginn auf einmal ausgezahlt werden.
Wie wird eine private Rentenversicherung besteuert?
Bei einer lebenslangen Rente zählt nur der Ertragsanteil, der vom Alter bei Rentenbeginn abhängt (Beispiel eines Anbieters: 18 Prozent bei Rentenbeginn mit 65). Bei einer Kapitalauszahlung ist nur die Hälfte des Unterschiedsbetrags steuerpflichtig, wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre lief und die Auszahlung nach dem 62. Lebensjahr erfolgt. Für Verträge vor 2005 gelten andere Regeln.
Werden Selbstständige gefördert?
Bisher sind Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht in der Regel nicht zulageberechtigt. Ab Januar 2027 können Selbstständige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen gefördert werden.
Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung (Stand: 16. Oktober 2026) und ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Einzelfallberatung. Details der Reform können sich per Rechtsverordnung ändern. Gerne bespreche ich Ihre persönliche Situation im Detail.

Quellen

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