Schufa-Auskunft verstehen: So vermeiden Sie unnötige Einträge
Ein Handyvertrag wird abgelehnt, ein Vermieter fragt nach der Schufa, ein Kreditantrag stockt: In all diesen Situationen zählt auch, was bei der SCHUFA über Sie gespeichert ist. Manche Einträge lassen sich nicht mehr ändern, andere hätten sich vermeiden lassen. Dieser Beitrag erklärt, was in einer Schufa-Auskunft steht, wie der neue Score seit März 2026 funktioniert, wie lange Einträge bleiben und was Sie konkret tun können, damit unnötige Einträge gar nicht erst entstehen.
- Ein negativer Eintrag darf erst gemeldet werden, wenn Sie nach Fälligkeit mindestens zweimal schriftlich gemahnt wurden, die erste Mahnung mindestens vier Wochen zurückliegt, auf die mögliche Meldung hingewiesen wurde und Sie die Forderung nicht bestritten haben.
- Wer eine einmalige Zahlungsstörung innerhalb von 100 Tagen nach der Meldung erledigt, kann die Speicherdauer von drei Jahren auf 18 Monate verkürzen, wenn weitere Bedingungen erfüllt sind.
- Für den Kreditvergleich genügt eine Konditionsanfrage: Sie beeinflusst den Score nicht und ist nur für Sie sichtbar. Eine Kreditanfrage bleibt 12 Monate gespeichert.
- Seit dem 17. März 2026 gibt es den neuen SCHUFA-Score mit bis zu 999 Punkten. Datenkopie und SCHUFA-Konto sind kostenlos.
- Korrekte Einträge lassen sich nicht vorzeitig löschen, falsche Einträge schon.
Was die SCHUFA speichert – und was nicht
Die SCHUFA ist eine Auskunftei. Banken, Telekommunikationsanbieter, Versandhändler und andere Vertragspartner melden ihr, dass ein Vertrag besteht oder beendet wurde, und in bestimmten Fällen auch, dass eine Zahlung ausgeblieben ist. Die SCHUFA selbst vergibt keine Kredite und lehnt keinen Antrag ab. Sie liefert Informationen, die Unternehmen in ihre eigene Entscheidung einbeziehen.
Gespeichert werden unter anderem Girokonten und Kreditkarten, Kredite und Ratenzahlungen, Zahlungsstörungen sowie Einträge aus öffentlichen Verzeichnissen wie dem Schuldnerverzeichnis und Insolvenzbekanntmachungen. Einkommen, Beruf oder Vermögen tauchen unter den veröffentlichten Score-Kriterien nicht auf.
Schufa-Auskunft beantragen: kostenlos oder kostenpflichtig
Es gibt drei Wege, an die eigenen Daten zu kommen. Welcher passt, hängt davon ab, wofür Sie die Auskunft brauchen.
| Variante | Kosten | Was Sie bekommen | Wofür geeignet |
|---|---|---|---|
| Datenkopie nach Art. 15 DSGVO | kostenlos, einmal pro Jahr | Gespeicherte Daten, ihre Herkunft und ihre Empfänger sowie die in den letzten 12 Monaten übermittelten Scores, per Post | Zur eigenen Kontrolle |
| SCHUFA-Konto | kostenlos | Digitale Einsicht in Daten und Score, mit Zuordnung der Daten zu den Score-Kriterien | Für die laufende Kontrolle |
| BonitätsAuskunft | kostenpflichtig | Originalbescheinigung der SCHUFA Holding AG mit aktuellem Score und Überblick der gespeicherten Daten | Als Nachweis für Vermieter oder Arbeitgeber |
Für das SCHUFA-Konto melden Sie sich mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder Aufenthaltstitels an, alternativ mit einem PIN-Brief. Daten und Score werden in der Regel zum Quartalsbeginn aktualisiert.
Bestellen Sie Auskünfte nur über die offiziellen Seiten der SCHUFA. Angebote anderer Seiten, die eine angeblich kostenlose vollständige Auskunft versprechen, sollten Sie kritisch prüfen.
Der neue Schufa-Score seit März 2026
Seit dem 17. März 2026 gibt es einen neuen SCHUFA-Score. Er löst den bisherigen Basisscore und die branchenspezifischen Scores ab und wird nicht mehr in Prozent angegeben, sondern in Punkten bis 999. Alte und neue Werte lassen sich nicht umrechnen: Aus 98,5 Prozent werden nicht 985 Punkte.
Eine Übergangsphase läuft bis Ende 2028. Bis dahin können Unternehmen noch die bisherigen Scores nutzen. Wie Ihr Antrag bewertet wird, hängt also auch davon ab, mit welchem Verfahren die jeweilige Bank arbeitet.
Die fünf Scoreklassen
| Scoreklasse | Punkte | Einordnung |
|---|---|---|
| hervorragend | 776 bis 999 | Geringes Risiko für Zahlungsausfälle im Vergleich zum Bevölkerungsdurchschnitt |
| gut | 709 bis 775 | Durchschnittliches Risiko |
| akzeptabel | 642 bis 708 | Leicht erhöhtes Risiko |
| ausreichend | 100 bis 641 | Erhöhtes bis deutlich erhöhtes Risiko |
| ungenügend | kein Score | Offene Zahlungsverpflichtungen trotz mehrfacher Mahnungen oder Einträge aus Schuldner- oder Insolvenzregister |
Welche Kriterien zählen?
Der Score beruht auf zwölf Kriterien, die die SCHUFA veröffentlicht hat. Dazu gehören unter anderem Zahlungsstörungen, das Alter der ältesten Kreditkarte, das Alter des jüngsten Rahmenkredits, die Zahl der aufgenommenen Ratenkredite, der Kreditstatus und das Vorliegen einer Identitätsprüfung.
Zahlungsstörungen sind der am stärksten gewichtete negative Faktor. Wer keine hat, kann in diesem Kriterium bis zu 264 Punkte erreichen. Eine erledigte Zahlungsstörung bringt zunächst 100 Punkte, ein Jahr nach der Erledigung 135 und nach zwei Jahren 152. Solange eine Zahlungsstörung offen ist, wird gar kein Score berechnet. Wer offene Forderungen zügig begleicht, verbessert seine Lage also messbar.
Nach Berechnungen vor der Einführung bleiben rund 83 Prozent der Verbraucher in ihrer Scoreklasse, 9 Prozent verbessern sich und 8 Prozent rutschen ab (Analyse von PwC Legal).
Wann entsteht ein negativer Schufa-Eintrag?
Eine offene Rechnung allein führt nicht automatisch zu einem Eintrag. Ein Unternehmen darf eine Zahlungsstörung nur melden, wenn die Voraussetzungen nach § 31 BDSG erfüllt sind:
- Die Forderung ist fällig und Sie wurden mindestens zweimal schriftlich gemahnt.
- Die erste Mahnung liegt mindestens vier Wochen zurück.
- Sie wurden spätestens mit der ersten Mahnung über die mögliche Meldung an eine Auskunftei informiert.
- Sie haben die Forderung nicht bestritten.
Andere Meldegründe, etwa eine gerichtlich festgestellte Forderung, folgen eigenen Regeln. Ebenfalls berücksichtigt werden Einträge aus öffentlichen Verzeichnissen wie dem Schuldnerverzeichnis.
Wichtig ist deshalb, erreichbar zu bleiben: Wer Post nicht öffnet oder nach einem Umzug keine Nachsendung eingerichtet hat, verpasst die Chance, vor einer Meldung zu reagieren.
Wie lange bleibt ein Schufa-Eintrag? Löschfristen im Überblick
Die Speicherdauer hängt von der Art des Eintrags ab. Gelöscht wird automatisch, tagesgenau zum Ende der Frist.
| Eintrag | Speicherdauer |
|---|---|
| Kreditanfrage und Konditionsanfrage | 12 Monate |
| Girokonto, Kreditkarte, Basiskonto ohne Zahlungsstörung | bis das Unternehmen die Beendigung des Vertrags meldet |
| Ratenkredit ohne Zahlungsprobleme | 3 Jahre nach vollständiger Rückzahlung |
| Erledigte Zahlungsstörung | 3 Jahre nach Erledigung |
| Einmalige Zahlungsstörung nach der 100-Tage-Regel | 18 Monate nach Erledigung |
| Eintrag im Schuldnerverzeichnis | 3 Jahre, früher bei Nachweis der Löschung durch das Vollstreckungsgericht |
| Insolvenzverfahren | 6 Monate nach Beendigung des Verfahrens |
| Restschuldbefreiung | 6 Monate nach Erteilung |
Die 100-Tage-Regel
Für einmalige Zahlungsstörungen verkürzt sich die Speicherdauer von drei Jahren auf 18 Monate nach Erledigung, wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind:
- Die Forderung wurde innerhalb von 100 Tagen nach der Übermittlung an die SCHUFA erledigt.
- Bis zum Ende der 18 Monate wurden keine weiteren negativen Daten über Sie gemeldet.
- Es liegen keine Einträge aus dem Schuldnerverzeichnis oder aus Insolvenzbekanntmachungen vor.
Die kürzeren Fristen gehen auf überarbeitete Verhaltensregeln (Code of Conduct) zurück, die mit den Datenschutzbehörden abgestimmt sind.
Schufa-Eintrag löschen lassen: Was geht und was nicht
Korrekte Einträge zu Zahlungsstörungen lassen sich nicht auf Wunsch vorzeitig löschen. Die SCHUFA verweist darauf, dass diese Daten für die Bonitätsbeurteilung durch berechtigte Empfänger gebraucht werden und nach festen Fristen gelöscht werden. Anders sieht es in diesen Fällen aus:
- Falsche oder veraltete Daten: Diese können Sie der SCHUFA melden. Sie werden geprüft und korrigiert oder gelöscht.
- Unzulässige Meldung: Wurden die Mahnregeln nicht eingehalten, können Sie vom meldenden Unternehmen den Widerruf der Meldung verlangen. Lehnt es ab, bleibt der Klageweg.
- Fehlender Erledigungsvermerk: Bezahlte Forderungen sollen mit einem Erledigungsvermerk gekennzeichnet sein. Fehlt er oder wird nach drei Jahren nicht gelöscht, können Sie die Korrektur direkt bei der SCHUFA verlangen.
- Anfragen: Konditionsanfragen sind reine Dokumentationseinträge und werden spätestens nach 12 Monaten automatisch gelöscht.
Vorsicht bei Anbietern, die gegen Gebühr eine Schufa-Bereinigung versprechen. Prüfen Sie genau, was konkret geleistet wird: Korrekte Einträge bleiben bis zum Ablauf der Fristen, und falsche Daten können Sie selbst direkt bei der SCHUFA melden.
Muster für die Berichtigung falscher Daten
Betreff: Berichtigung unrichtiger Daten nach Art. 16 und 17 DSGVO
Sehr geehrte Damen und Herren,
in meiner Datenkopie vom [Datum] ist folgender Eintrag gespeichert: [Art des Eintrags, Unternehmen, Datum]. Dieser Eintrag ist nicht richtig, weil [Begründung, zum Beispiel: Die Forderung wurde am [Datum] bezahlt / Ich wurde nicht gemahnt / Der Eintrag betrifft eine andere Person].
Ich bitte Sie, den Eintrag zu berichtigen beziehungsweise zu löschen und mir die Erledigung schriftlich zu bestätigen. Belege füge ich bei.
Mit freundlichen Grüßen
[Name, Geburtsdatum, Anschrift]
Das Muster dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Kontaktdaten für Anfragen finden Sie auf den offiziellen Seiten der SCHUFA.
Unnötige Einträge vermeiden: 7 Schritte
- Post ernst nehmen. Eine Mahnung ist die letzte Chance, eine Meldung zu verhindern: Zahlen Sie, vereinbaren Sie eine Ratenzahlung oder bestreiten Sie die Forderung schriftlich, wenn sie nicht berechtigt ist.
- Innerhalb von 100 Tagen erledigen. Ist doch eine Meldung erfolgt, zahlen Sie zügig: Die 100-Tage-Regel kann die Speicherdauer auf 18 Monate verkürzen.
- Kredite über die Konditionsanfrage vergleichen. Sie ist nur für Sie sichtbar und beeinflusst den Score nicht. Die verbindliche Kreditanfrage folgt erst, wenn Sie sich entschieden haben.
- Anfragen bündeln. Im neuen Score zählen Anfragen innerhalb von 28 Tagen als eine. Vergleichen Sie deshalb in einem kurzen Zeitraum, statt über Monate verteilt. Banken, die noch das alte Verfahren nutzen, bewerten teils anders.
- Verträge sauber beenden. Kündigen Sie nicht mehr benötigte Konten und Karten schriftlich und prüfen Sie, ob offene Schlussrechnungen bleiben. Mit der Meldung des Vertragsendes wird der Eintrag zu Girokonto oder Kreditkarte gelöscht.
- Erreichbar bleiben. Melden Sie Umzüge an, richten Sie einen Nachsendeauftrag ein und schauen Sie regelmäßig in Ihre Postfächer. Mahnungen, die Sie nie sehen, können trotzdem zu einer Meldung führen.
- Daten regelmäßig prüfen. Fordern Sie einmal im Jahr die kostenlose Datenkopie an oder nutzen Sie das SCHUFA-Konto. Achten Sie auf unbekannte Verträge, falsche Adressen und fehlende Erledigungsvermerke.
Häufige Fragen zur Schufa
Was ist ein guter Schufa-Score?
Schadet eine Konditionsanfrage dem Schufa-Score?
Wie lange bleibt eine Kreditanfrage in der Schufa?
Wann werden Schufa-Einträge gelöscht?
Gibt es ein neues Gesetz zum Löschen von Schufa-Einträgen?
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Quellen
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